Abstufungsverlangen des Landes bremst Instandhaltung der L 1050
Der schlechte Zustand mit gefährlichen Verwerfungen des Straßenbelages ist den Benutzern des Landesstraßenabschnittes allgegenwärtig. Die Straße gilt auch bei den Benutzern, die außerhalb des Landkreises wohnen und diese benutzen müssen, als eine der schlechtesten in ganz Thüringen. Durch den ungenügenden Unterbau und die hohe Belastung durch den Schwerlastverkehr. Bereits 2014 stellte Stadtrat Dr. Kurt Ihm im Stadtrat von Remda-Teichel eine Anfrage zu diesem Thema. 2015 wurde diese Frage auch dem neugewählten Landrat Marko Wolfram gestellt. Die damalige Antwort lautete: Die Landesstraße steht vor ihrer Abstufung zur Kreisstraße. Land und Kreis sind sich nicht über die Instandsetzung vor der Übergabe einig. Weitere Antworten gab es nicht. Auf Antrag von Stadtrat Ihm wurde 2018 in den Eingliederungsvertrag der ehemaligen Stadt Remda-Teichel in die Stadt Rudolstadt die Unterstützung zum Ausbau bzw. Instandsetzung der Landesstraße beantragt und in die Vereinbarung aufgenommen. Im Oktober 2020 bat Stadtrat Dr. Ihm in Abstimmung mit der Ortsteilbürgermeisterin Ursula Martin aus Remda in einem Brief Bürgermeister Reichl, die Problematik an das Land Thüringen heranzutragen. Begründet wurde die Anfrage von den beiden Remdaern, dass infolge der Eingliederung die wirtschaftlichen und soziokulturellen Wechselbeziehungen zwischen den Ortsteilen Remda, Breitenheerda, Sundremda, Eschdorf und Heilsberg sich mit der Kernstadt Rudolstadt weiter vertiefen (was auch von der derzeitigen Landesregierung gewollt wurde). Darüberhinaus stellt die Landesstraße L 1050 die einzige Umleitungsstrecke für die B 94 n im Havariefall zwischen dem Städtedreieck und der A 71 dar. Der Landtagsabgeordnete Maik Kowallek stellte daraufhin eine kleine Anfrage (7/1398) im Thüringer Landtag zu diesem Thema. In der Antwort des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft wurde bestätigt, dass es Teilstrecken gibt, bei denen ein äußerst schlechter Erhaltungszustand zu verzeichnen ist. Voraussetzung für die erforderliche rückständige Unterhaltungsmaßnahme sei die Abstimmung mit dem zukünftigen Baulastträger (wahrscheinlich der Landkreis).
„Grundlage für die durchzuführenden Arbeiten wird eine gemeinsame Begehung des aktuellen und des zukünftigen Baulastträgers sein. Detaillierte Angaben können zum aktuellen Zeitpunkt nicht gemacht werden.“ Diese Antwort des zuständigen Eigentümers stellt zwar eine Anerkennung des Instandsetzungsbedarfes dar. Andererseits ist es aber keine Antwort für die Menschen, die täglich diese Strecke zu ihrer Arbeitsstelle oder zu Besorgungen in der Kernstadt benutzen müssen. Dies gilt auch für den Warenverkehr, der für unsere wirtschaftliche Entwicklung äußerst wichtig ist. Aus diesem Grund bat Stadtrat Ihm Bürgermeister Reichl, der neuernannten Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft bei ihrer Sommertour am 23.08.2021 im Landkreis die Problematik (Schreiben vom 25.10.2020) nochmals anzutragen. Erfreulicherweise ließ die Ministerin das Schreiben am 17.09.2021 beantworten.
Daraus ist zu entnehmen: Gegenwärtig erfolgen keine Planungsmaßnahmen für erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen. Grund hierfür ist die erforderliche Klärung der Verkehrsbedeutung der Strecke und die daraus gegebenenfalls erforderliche Umstufung. Die fachliche Zuständigkeit liegt beim TLBV. Wesentliche Ergebnisse werden voraussichtlich im Verlauf des IV. Quartals 2021 vorliegen. Das Ministerium geht davon aus, dass der Bürgermeister Reichl im November 2021 bei der halbjährlichen Besprechung der Städte im Saaledreieck mit der Verkehrsabteilung über den Sachstand informiert wird.
Leider ist der Stand der Bearbeitung für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin unbefriedigend. Stadtrat Dr. Kurt Ihm wird mit Unterstützung der BfR und des Bürgermeisters Jörg Reichl nicht locker lassen, bis die Divergenzen zwischen Landkreis und Land ausgeräumt sind und zu Gunsten der Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsteile eine absehbare Lösung für die L 1050 gefunden wurde.
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