Bitte beachten Sie Folgendes um Ihren Stimmzettel gültig auszufüllen
Sie können 3 Stimmen abgeben.
Sie können einem Bewerber eine , zwei oder drei Stimmen geben.
Sie können nur Bewerbern, die in diesem Stimmzettel aufgeführt sind, Stimmen geben.
Sie können Bewerbern desselben Wahlvorschlags oder verschiedener Wahlvorschläge Stimmen geben.
Sie können alternativ eine Stimme im Kopf eines Wahlvorschlags (z.B. Liste 7 BfR) für eine Partei oder Wählervereinigung vergeben. Hierbei erhalten die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags je eine Stimme.
Sie können Bewerber streichen für dessen Wahlvorschlag Sie Ihre Stimme abgegeben haben. Somit erhält der nächst folgende Kandidat in der Liste ihre Stimme.
Nicht mehr als drei Stimmen insgesamt ODER die Listenstimme vergeben! Ihre Stimmzettel ist sonst ungültig und wird nicht gewertet.