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Anfrage des Herrn Schreiber zum Personal der Stadtverwaltung Rudolstadt

schreiber-mirkoIn Vorbereitung auf die Sitzung des Arbeitskreises „Haushaltkonsolidierungskonzept“ am 19.02.2015 würden mich folgende Dinge interessieren:

Gibt es bereits eine Stellenplanentwurf 2015? Würden Sie ihn mir bitte übersenden?

Wie entwickeln sich die Personalausgaben 2015 (Bitte Planansatz 2014, Rechenergebnis 2014 und Planansatz 2015)?

Wie entwickelt sich die Stellenanzahl von 2014 zu 2015?

Können Sie eine Unterscheidung nach Kernverwaltung und „nachgeordneten“ Einrichtungen treffen. Hierzu soll es konkrete Zahlen der Kommunalaufsicht und von Herrn Dr. Thomas geben.

Die Antwort der Verwaltung:

Sehr geehrter Herr Schreiber,

anbei übersende ich Ihnen die gewünschte Zuarbeit zu den Personalausgaben (2014/2015) zu Ihrer Kenntnis.

Einen Stellenplanentwurf 2015 gibt es derzeit noch nicht.

Die Stellenanzahl 2015 wird sich zu dem Vorjahr kaum verändern.

Aufgrund der am 16.01.2015 abgeschlossenen Teilzeitvereinbarung zur Beschäftigungssicherung haben sich 88 Beschäftigte bereit erklärt einzelvertragliche Vereinbarungen zur Reduzierung ihrer Arbeitszeit zu schließen. Entsprechende Änderungsverträge wurden im Januar 2015 durch den FD Personal erstellt und ausgefertigt.

Die Reduzierung der Arbeitszeit aufgrund der einvernehmlichen Reduzierung der Arbeitszeit von Beschäftigten beläuft sich in 2015 auf 5,85 VbE. Aus dem Stellenplan 2015 geht diese Reduzierung nicht hervor. Erst im Stellenplan 2016  ist die Reduzierung aus der Zahl, der am 30.06.2015 besetzten Stellen, ersichtlich.

Die Einsparsumme beträgt aufgrund der abgeschlossenen ÄV für das HHJahr 2015 ca. 247.100 €.

Wie ich Dr. Thomas zu der FA-Sitzung am 09.06.2010 mitgeteilt habe, gibt es keine bundeseinheitliche Definition zum Begriff “Kernverwaltung“. Neben Sachsen gibt es eine verbindliche Definition zum Begriff der Kernverwaltung m.W. nur noch in Schleswig-Holstein. Beide Definitionen unterscheiden sich geringfügig. In acht weiteren Bundesländern wird der Begriff behördenintern bestimmt.

In Thüringen orientiert man sich lt. Auskunft der Kommunalaufsicht an einer Richtzahl von je 500 Einwohner = 1,000 VbE.

Die Grenzen zwischen Kernverwaltung und übriger Verwaltung sind teilweise fließend, was eine genaue Abgrenzung schwierig macht.

Nicht zum Personal der Kernverwaltung gehören beispielsweise

Hausmeister, Feuerwehr, Bauhof, Grünanlagen, Friedhöfe, Mitarbeiter Schulen (außer Schulverwaltung), kulturelle und sonstige öffentliche Einrichtungen (Bibliotheken), Sportanlagen,soziale Einrichtungen.

Darüber hinaus erfüllt die kreisangehörige Stadt Rudolstadt auch Aufgaben der sog. Kernverwaltung (z.B. Verkehrsbehörde, Gewerbeangelegenheiten, Schulverwaltung, Grundsicherung, (MA Jobcenter) Wohnungswesen), die nicht originär zu den örtlichen Selbstverwaltungsaufgaben zählen.

Eine aktuelle Zusammenstellung der Zahl der Stellen in der Kernverwaltung gibt es derzeit nicht.