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Anfrage des Herrn Koch zur Betreuungssituation in Rudolstädter Kindergärten

andreas-kochIm Kontext des Leipziger Urteils zu Schadensersatzforderung, weil die Kommune den Klägern keinen Betreuungsplatz im Kindergarten anbieten konnte, fragte Herr Koch an, inwieweit die Stadt Rudolstadt die Ansprüche erfüllen kann und die Gefahr von Schadensersatzansprüchen bestünde.

Antwort der Verwaltung:

Derzeit wird der Bedarf gedeckt. Mit dem Ersatzneubau des DRK-Kindergartens am Standort der Westschule entspannt sich der Bedarf zusätzlich (nicht wörtlich)!