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Stadtrat beschließt neue Satzung über die Festssetzung der Hebsätze bei Realsteuern

Die Anpassung der Hebesatzsatzung war im Vorfeld der Stadtratssitzung am 14. November 2024 in aller Munde. Konkret geht es um die Erhöhung des Hebesatzes für Grundvermögen im Stadtgebiet Rudolstadt von bis dato 409 Prozent auf 490 Prozent.

Wie kommt es dazu? Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 über die Gleichbehandlung gleichwertiger Grundstücke entschieden und damit den Anstoß für die Grundsteuerreform gegeben. Der Deutsche Bundestag verabschiedetet 2019 das Grundsteuerreformgesetzes mit einer Übergangsfrist für die Neubewertung von Wohn- und Nicht-Wohngrundstücken bis Ende 2024. Wir alle erinnern uns an den Erklärungsprozess, zu dem jeder Grundstückseigentümer im Laufe des vergangenen Jahres vom Finanzamt aufgefordert wurde.  

Für Rudolstadt liegen nun die vorläufigen Messbeträge aus den Grundstücksneubewertungen vom Finanzamt vor. Sie sind deutlich niedriger als in den Vorjahren, mit zu erwartenden Mindereinnahmen in Höhe von einer halben Millionen Euro für das Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr.

Keine Mehr- oder Mindereinnahmen aus der Grundsteuer

Dem Willen des Gesetzesgebers entspricht es, diese Differenz durch Anpassung des Hebesatzes auszugleichen. Das Steueraufkommen aus der Grundsteuer ist für die Kommunen steuerneutral zu halten. Für unsere Stadt sollen keine Mehr- oder Mindereinnahmen aus der Grundsteuer resultieren. Der Beschluss des Stadtrates über die Festsetzung des Hebesatzes trägt diesem Sachverhalt Rechnung. Die Einnahmen aus der Grundsteuer für Rudolstadt verbleiben bei 2,77 Millionen Euro jährlich.

Was bedeutet dies für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt im Einzelnen? Zu aller erst: Die Stadt „stopft die Löcher in der Stadtkasse nicht durch ein Drehen an der Steuerschraube“. Ausfälle der Gewerbesteuer werden nicht mit Grundsteuereinnahmen kompensiert. Die Anpassung des Hebesatzes ist ein notwendiges Mittel, die Einnahmen der Stadt in Zukunft stabil zu halten. Eine Anpassung des Hebesatzes nach unten wird selbstverständlich erfolgen, sollten widererwartend mehr als die prognostizierten Einnahmen aus der Grundsteuer generiert werden.

Die Eigentümer von Gewerbeimmobilien und Gewerbetreibende profitieren von der Grundsteuerreform. Gleichzeitig werden die städtische Wohnungsgesellschaft und die Wohnungsbaugenossenschaft Rudolstadt steuerlich deutlich entlastet. In den Gesellschafts- und Genossenschaftswohnungen leben immerhin 50 Prozent unserer Stadtbevölkerung.

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